Anzeige eines Brauchtumsfeuers

 

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Informationen

Jetzt Brauchtumsfeuer anzeigen!

Möchten Sie ein Brauchtumsfeuer im Gebiet der Schloss-Stadt Hückeswagen durchführen? Dann ist eine vorherige Anzeige beim Ordnungsamt erforderlich. Über dieses Formular können Sie die Anzeige einfach und bequem online einreichen.

Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vo der geplanten Durchführung beim Ordnungsamt eingehen. Eine spätere Anzeige ist nicht möglich.

Beachten Sie: Osterfeuer dürfen ausschließlich am Ostersamstag, dem 04.04.2026, oder am Ostersonntag, dem 05.04.2026, stattfinden.

Für Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt unter Telefonnummer 02192 88-212 / 02192 88-217 oder der E-Mail ordnungsamt@hueckeswagen.de gerne zur Verfügung. 

Veranstalter/in

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an, damit bei Bedarf eine schnelle Rückmeldung erfolgen kann.

Wenn Sie keine E-Mail-Adresse angeben, erhalten Sie keine Bestätigungsmail. Das ausgefüllte Formular kann am Ende für Ihre eigenen Unterlagen aber in PDF-Format heruntergeladen werden.

 

Angaben zum Brauchtumsfeuer

Wenn Sie den Abbrennort per Kartenmarkierung auswählen und eine automatische Befüllung der Anschrift wünschen, lassen Sie dieses Feld bitte zunächst leer.

Sie können die Angaben anschließend jederzeit selbst ergänzen oder bearbeiten.

Die automatische Befüllung erfolgt jedoch nur, solange das Feld leer ist. Wenn Sie eine erneute automatische Befüllung wünschen, löschen Sie einfach den Inhalt des Feldes.

Eine Verwendung der Kartenfunktion ist ohne Ihre Zustimmung nicht möglich.

Bitte verwenden Sie die "Lageplan hochladen"-Schaltfläche und laden stattdessen den Lageplan hoch.

Durch Klicken oder Antippen können Sie die Position des Brauchtumfeuers markieren.

Beginn des geplanten Feuers

Wichtig: Das Brauchtumsfeuer muss mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin angezeigt werden. Spätere Anzeigen sind nicht möglich!

Größe des Feuers

Hinweise

Für Brauchtumsfeuer gelten folgende Sicherheitsabstände (Mindestabstände):

  • 100 Meter von Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind
  • 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen
  • 25 Meter von sonstigen baulichen Anlagen, einzelnstehenden Bäumen, Wallhecken, Gebüschen und Waldflächen
  • 15 Meter von befestigten Wirtschaftswegen 
Aufsichtspersonen

Für ein Brauchtumsfeuer müssen mindestens zwei Aufsichtspersonen benannt werden.

Sie können sich selbst als eine der beiden Aufsichtspersonen eintragen lassen.

1. verantwortliche Person

2. verantwortliche Person

Elektronisch einreichen

Vielen Dank! Die Formulareingaben sind hiermit abgeschlossen.

Alle Angaben liegen vor. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben noch einmal sorgfältig.

Klicken Sie auf Absenden, um Ihre Anzeige elektronisch einzureichen.
Diese Aktion ist verbindlich und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Sollten Sie eine E-Mail zu Beginn angegeben haben, erhalten im Anschluss ein Bestätigungsschreiben als E-Mail.

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, um den Link für die Weiterverarbeitung des Antrags per Mail zu erhalten.

Schloss-Stadt Hückeswagen

Bahnhofsplatz 8

42499 Hückeswagen

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